ABNAHME HU / AU
SICHERHEIT für sie und ihr fahrzeug
Nahezu jedes Fahrzeug muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU) und der Abgasuntersuchung (AU), um sicherzustellen, dass das Fahrzeug sich in einem einwandfreien und gemäß der Straßenverkehrsordnung korrekten Zustand befindet. Bei Reifen-Müller – Ihrem Reifenservice in Berlin und Brandenburg – können Sie Ihr Fahrzeug vor der HU checken lassen, um eventuelle Mängel schon vorab beheben zu lassen und die notwendige HU-Plakette ohne Probleme erteilt zu bekommen. Die HU/AU können Sie dann auch bei Reifen-Müller – Ihrem Reifenservice in Berlin und Brandenburg – durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen durchführen lassen, während Sie bei kurzer Wartezeit einen köstlichen Kaffee genießen und aktuelle Zeitschriften lesen können.
WAS PASSIERT BEI DER HU AU?
Pkw müssen nach der Erstzulassung erstmals nach 36 Monaten, anschließend alle 2 Jahre zur HU / AU Abnahme. Die Inhalte der umgangssprachlich „TÜV“ genannten HU AU sind klar geregelt. Die Service-Fachkraft untersucht im Rahmen eines HU-Vorab-Checks die für die HU relevanten Bauteile und Komponenten Ihres Fahrzeugs:
- Bremsen
- Lenkung
- Sichtverhältnisse in Bezug auf Scheiben und Spiegel
- Licht, Elektrik, Achsen sowie der Zustand von Rädern, Reifen und den Aufhängungen
- Fahrgestell/Rahmen sowie die daran befestigten Teile
- Sonstige Bestanteile wie Gurt, Hupe und die Wegfahrsperre
- Umweltbelastung (Auspuff, Kraftstoffanlage)
Wird bei der HU AU Inspektion durch den Prüfer nichts beanstandet, erhalten Sie die Abnahme HU / AU und damit die Plakette für den gültigen Zeitraum von 24 Monaten.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN FÜR DIE TÜV ABNAHME – HU AU
Wenn Sie bei Ihrem Reifen-Service in Berlin und Brandenburg einen Termin zur Abnahme HU / AU vereinbaren, sollten Sie bereits den gültigen Kfz-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung vorweisen können. Bei Terminvereinbarungen per Telefon kann dies nachträglich erledigt werden. Bei der Annahme des Fahrzeuges sollten Sie neben dem Fahrzeugschein auch das letzte HU / AU -Protokoll vorlegen. Im besonderen Fall können zur HU AU auch die folgenden Dokumente verlangt werden:
- Bei Fahrzeugen mit besonderem Zubehör oder Anbauteilen muss eine Betriebserlaubnis (ABE ) vorliegen.
- Anbauteile, welche die Fahrzeugeigenschaften ändern, müssen vom HU/AU-Sachverständigen genehmigt und im Fahrzeugbrief eingetragen werden.
- Handelt es sich um Anbauteile, die nicht zu einer Veränderung der Eigenschaften eines Autos führen, dazu gehören Alufelgen, eine Anhängerkupplung oder die Scheibenverdunkelung, müssen zur HU AU im gegebenen Fall trotzdem Dokumente vorliegen, die diese Umbauten genehmigen.
- Benötigen Sie eine HU / AU Abnahme für ein Wohnmobil, dann bringen Sie zur HU AU bitte zusätzlich zum Fahrzeugschein das Hersteller-Erstbescheinigungsheft mit und denken sie an eine komplett befüllte Gasflasche. So kann in der HU AU die Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden.