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BUSSGELDER IM AUSLAND: WIE UMGEHEN MIT AUSLANDS-KNÖLLCHEN?

Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres, und viele Menschen nehmen es während der wohlverdienten Ferien nicht ganz so genau wie im Alltag. Gilt das auch für das Verhalten im Straßenverkehr, kann es schnell dazu kommen, dass nach der Rückkehr eine böse Überraschung im Briefkasten wartet. Viele Urlaubsländer erheben nämlich deutlich höhere Gebühren für Verkehrssünden. Wir zeigen, wie Sie richtig mit Auslands-Knöllchen umgehen und ob wirklich alle Bußgelder gezahlt werden müssen.

AUSLANDS-BUSSGELDER: VOLLSTRECKUNG IN DEUTSCHLAND SEIT 201

Wer früher im Ausland einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln oder Tempolimits beging, war bei seiner Rückkehr nach Deutschland wieder auf der sicheren Seite, denn Strafzettel konnten nicht über die Landesgrenzen hinaus vollstreckt werden. Seit dem Jahr 2010 ist das anders, denn das Abkommen der Vollstreckung von Bußgeldern auf völkerrechtlicher Ebene, das 25 EU-Staaten umfasst, macht es möglich, dass die unbeliebten Knöllchen auch aus Italien, Frankreich und vielen weiteren Ländern auch in Deutschland Gültigkeit haben. Nicht selten finden Urlauber nach ihrer Rückkehr entsprechende Post im Briefkasten – oftmals sogar in deutscher Sprache verfasst. Beim Öffnen kommt es nicht selten zu bösen Überraschungen: In vielen EU-Ländern fallen die Strafen für zu schnelles Fahren, Telefonieren am Steuer und weitere Verstöße deutlich höher aus als in der Bundesrepublik. Wer beispielsweise 20 km/h schneller fährt als erlaubt, muss in Deutschland etwa 35 Euro berappen – in Italien sind es dagegen 170 Euro; in Norwegen sogar bis zu 240 Euro!
 

AUSLANDS-KNÖLLCHEN IM BRIEFKASTEN: BEZAHLEN ODER WAS TUN?

Zunächst einmal gilt die Regel: Strafzettel aus dem Ausland sollten Sie niemals ignorieren, sondern sich möglichst schnell darum kümmern. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Sie direkt bezahlen sollten, um weitere Schritte zu vermeiden. Zwar gewähren viele Staaten einen Rabatt von bis zu 50 %, wenn Sie möglichst rasch eine Zahlung leisten; dies sollten Sie aber nur dann auch wirklich tun, wenn Ihnen der Verstoß und die Höhe der Zahlung realistisch vorkommen. Sollten Sie den Verdacht haben, dass ein unverhältnismäßig hoher Betrag verlangt wird, ist es ratsam, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Dieser kann ermitteln, ob die Forderung rechtlich bindend ist. Ist dies nicht der Fall, können und sollten Sie Widerspruch einlegen. Das gilt übrigens auch bereits, wenn Sie ein Knöllchen in einer Sprache erhalten, die für Sie unverständlich ist – das kann die Forderung nichtig machen. Eigenmächtig einfach auf die Zahlung verzichten, sollten Sie dennoch nicht, um mögliche negative Folgen für sich zu vermeiden.
 

INKASSO-UNTERNEHMEN AUS DEM AUSLAND OFT OHNE RECHTLICHE BEFUGNIS

Nicht selten werden Bußgeldforderungen aus dem Ausland von privaten Inkasso-Unternehmen aus dem jeweiligen EU-Land verschickt. Diese wirken zwar offiziell und können auch eine einschüchternde Wirkung haben; tatsächlich haben diese Firmen aber keine rechtliche Handhabe, um Forderungen einzutreiben. Solche Knöllchen aus dem Ausland sollten Sie nicht einfach bezahlen, sondern ebenfalls einen Rechtsbeistand kontaktieren und klären lassen, ob eine Zahlung erfolgen muss oder nicht. Übrigens: Ist eine Forderung berechtigt und Sie kommen ihr dennoch nicht nach, müssen Sie spätestens bei der nächsten Einreise in das entsprechende Land mit Sanktionen rechnen, denn oftmals verjähren Auslands-Knöllchen erst nach mehreren Jahren.