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Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) informiert

Autofahrer-Information des DVR zu Reifenwahl und Profiltiefe an PKW

Liebe Kund:innen,

der DVR (Deutsche Verkehrssicherheitsrat) wurde 1969 gegründet. Aufgrund der stetig wachsenden Zahl getöteter und schwerletzter Verkehrsteilnehmender entschied u.a. der damalige Bundesverkehrsminister Georg Leber, dass es notwendig sei, Ressourcen zu bündeln und wirksame Maßnahmen zu entwickeln und zu koordinieren, um den Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer zu machen – die künftige Aufgabe des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR).

Der Fokus der verkehrssicherheitsrelevanten Maßnahmen liegt in folgenden Bereichen:

  • Menschliches Verhalten
  • Fahrzeugtechnik
  • Infrastruktur
  • Verkehrsüberwachung
  • Verkehrsmedizin

 

Basierend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Anforderungen empfiehlt der DVR der Politik und der Industrie im Rahmen seiner Beschlüsse verkehrssicherheitsrelevante Maßnahmen. Er entwickelt KampagnenTrainings und Programme, um Straßenverkehrsunfällen präventiv vorzubeugen. Dabei appelliert er vor allem an die Eigenverantwortung aller am Straßenverkehr teilnehmenden Personen.

Um wirksame Maßnahmen empfehlen und selbst ergreifen zu können, arbeitet der DVR eng mit seinen rund 200 Mitgliedern zusammen.

Seit 2007 ist die Vision Zero die leitende Strategie für die Verkehrssicherheitsarbeit des DVR. Zudem verfolgt der DVR bei seiner Arbeit einen gefährdungsorientierten Ansatz. Maßnahmen, die die Zahl der Getöteten und Verletzten im Straßenverkehr besonders effizient und nachhaltig senken, haben Priorität.

 

Folgende, heute (21.07.2021) erschienene Info des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) möchten wir Ihnen nicht vorenthalten:

Der Reifen ist das einzige Bindeglied zwischen Fahrbahn und Fahrzeug. Deshalb ist seine Beschaffenheit für die Verkehrssicherheit der Insassen und anderer Verkehrsteilnehmer höchst wichtig.

Als wesentliche Sicherheitsmerkmale von Reifen über das Reifenleben gelten - ohne Anspruch auf Vollständigkeit – zum Beispiel:

  • Qualitätsstufe,
  • Reifenkennzeichnung (EU-Label),
  • Profilgestaltung,
  • Profiltiefe,
  • Laufflächenmischung,
  • Alterungszustand,
  • Beschädigungen,
  • Abnutzung,
  • Reifenfülldruck.

 

Daher sollten Reifen mindestens jährlich durch entsprechende Fachkräfte sachkundig geprüft und ergebnisbezogen ggf. erneuert werden.

Es gilt generell, dass Fahrzeugführende gemäß StVO ihre Fahrweise – insbesondere ihre Geschwindigkeit - stets dem Straßenzustand, der Witterung, den Sichtverhältnissen, dem Beladungszustand und auch der Beschaffenheit der individuell vorhandenen Bereifung anpassen müssen.

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm darf nicht unterschritten werden!

Der DVR empfiehlt daher für PKW-Reifen (C1), dass entsprechende Reifen zur Sicherheit

  • bei nasser Fahrbahn möglichst noch eine Profiltiefe von 3 mm aufweisen und

  • bei winterlichen Straßenverhältnissen möglichst noch eine Profiltiefe von 4 mm aufweisen sollen.

 

Diese Empfehlungen gelten für alle am Markt angebotenen PKW-Reifen. Es bestehen jedoch große Qualitätsunterschiede bei den am Markt angebotenen Reifen und Reifenhersteller können folglich für innovative Produkte eigene Empfehlungen aussprechen.

Generell gilt: Je stärker die Reifen abgefahren sind, desto geringer sollte die Geschwindigkeit und desto größer der Sicherheitsabstand bei nassen bzw. winterlichen Straßen sein.

 

Ihr Reifen-Müller Team