Termin
Filialen
Shop
Schnellanfrage
Bewertungsportal

IM WINTER SICHER UNTERWEGS: WINTERREIFENPFLICHT IN DEUTSCHLAND

„Von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – sollen Autofahrer in der Bundesrepublik mit Winterreifen unterwegs sein. Ein festes Datum für den Wechsel auf die Winterbereifung gibt es zwar nicht, und auch die gesetzliche Pflicht fällt situativ und nicht pauschal aus. Dennoch sollten Fahrzeughalter nicht auf die Winterreifen verzichten, um die Sicherheit im Straßenverkehr auch bei Schnee und Eis zu gewährleisten.

WISSENSWERTES RUND UM DIE WINTERREIFENPFLICHT

Zunächst einmal: Eine datumsgebundene Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Treten aber winterliche Straßenverhältnisse wie Eis, Schnee oder Reifglätte auf, muss eine entsprechende Bereifung aufgezogen sein. Kommt es zu einem Unfall mit Sommerbereifung, obwohl Winterreifen angemessen gewesen wären, hat dies oftmals schwerwiegende Konsequenzen für den Versicherungsschutz: Bei Kaskoversicherungen kommt es zu Leistungskürzungen, und die Haftpflichtversicherung gibt dem Fahrzeughalter an einem Unfall die Mitschuld. So können aus der falschen Bereifung schnell nicht nur gefährliche Unfälle, sondern auch hohe Kosten entstehen. Wer bei einer Polizeikontrolle ohne passende Bereifung erwischt wird, muss zudem 60 Euro bezahlen. Ist der Fahrzeughalter nicht mit dem Fahrer identisch, wird auch Ersterer zur Rechenschaft gezogen, und zwar mit einem Bußgeld von 75 Euro.

 

WAS GENAU GILT ALS WINTERREIFEN, UND WORAUF SOLLTEN AUTOFAHRER ACHTEN?

Einen Winterreifen erkennen Autofahrer am Alpine-Symbol: Das Zeichen bestehend aus einem Berg und einer Schneeflocke ist auf allen neuen Reifen zu finden, die für winterliche Straßenverhältnisse konzipiert wurden. Bis zum 30.9.2024 sind auch noch Reifen mit der veralteten M+S Kennzeichnung als wintertauglich einzustufen, sofern diese bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden. Die Reifen sollten eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen, wobei der ADAC zu vier Millimetern rät. Nach einem Nutzungszeitraum von sechs Jahren sollte ein Wechsel erfolgen, da die „Weichmacher“ im Gummi nicht mehr ausreichend vorhanden sind und dadurch der Grip nachlässt. Die Sicherheit bei Schnee und Eis ist dann nicht mehr gewährleistet. Bedenken Sie, die Folgen eines Unfalls können ein Vielfaches eines neuen Winterreifensatzes kosten.

 

GIBT ES AUSNAHMEN BEI DER SITUATIVEN WINTERREIFENPFLICHT?

Wer mit einem Motorrad unterwegs ist, braucht sich keine Gedanken um die Winterbereifung zu machen, denn die Zweiräder können ganzjährig mit derselben Bereifung fahren. Das gilt auch für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft. Manche Autofahrer versuchen, den oft als lästig empfundenen Reifenwechsel zu vermeiden, indem sie das ganze Jahr hindurch mit Winterreifen fahren. Experten raten jedoch davon ab. Winterreifen sind nicht für hohe Temperaturen in den Sommermonaten geschaffen. Die Winterreifen zeigen vor allem eklatante Schwächen beim Bremsen – im schlimmsten Fall sind es ein drei Fahrzeuglängen längerer Bremsweg gegenüber den Sommerspezialisten (aus Tempo 100 km/h, bei trockener Fahrbahn)!

 

WAS IST MIT GANZJAHRESREIFEN? REICHEN DIE NICHT AUCH?

Ganzjahresreifen müssen, wie auch die Winterreifen, das Alpine-Symbol auf der Seitenwand haben. Dann dürfen diese auch im Winter benutzt werden. Jedoch ist hierbei besondere Vorsicht geboten:

– die Sicherheitsreserven eines Ganzjahresreifen reichen nie an die Performance der Spezialisten (Sommer- bzw. Winterreifen).
– immer einen größeren Abstand zum Vorausfahrenden einhalten (Bremsweg!)
– nur für schneearme Regionen, wenn man das Fahrzeug auch mal stehen lassen kann.
– nur empfehlenswert bei einer Jahres-Kilometerleistung bis 7.000 km.
– die Profiltiefe, vorne wie hinten, sollte möglichst wenig Unterschied aufweisen (Regelmäßiges tauschen der Räder von der Antriebs- an die nicht angetriebene Achse).