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MIT DEM AUTO IN DIE HERBSTFERIEN: EU-WEITER HALTERDATENAUSTAUSCH

Wer in diesen Tagen in die Herbstferien startet, der will bei diesem Schmuddelwetter auch schnell am Urlaubsort ankommen. Mit dem Auto geht es über die Autobahn, vielleicht auch einmal etwas schneller als erlaubt. Aber Vorsicht: Der neue EU-weite Halterdatenaustausch macht es möglich, dass Verstöße gegen die lokalen Verkehrsregelungen auch grenzüberschreitend verfolgt werden können.

HALTERDATENAUSTAUSCH VERFOLGT VERKEHRSSÜNDER GRENZENLOS

Am 31.08.2013 ist der neue § 37b StVG in Kraft getreten. Damit wird die EU-Richtlinie 2011/82/EU innerhalb Deutschlands umgesetzt. Der Paragraf regelt den europäischen Datenaustauschs im Rahmen der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. So wird es möglich sein, dass Informationen über den Fahrzeughalter grenzüberschreitend elektronisch ausgetauscht werden können. Dabei geht vor allem um Daten wie dem Vornamen und Namen, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort des Fahrzeughalters.
 

HALTERDATENAUSTAUSCH MIT EUCARIS

Ist man nun mit einem Fahrzeug im europäischen Ausland unterwegs, verstößt gegen die Verkehrsordnung und gefährdet die Sicherheit, dann können die Beamten vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg mit dem Autokennzeichen die Halterdaten erhalten. Für den Halterdatenaustausch wird das europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem EUCARIS (EUropean Car and Driving Licence Information System) genutzt. Während Autofahrer im Ausland bisher nur mit Bußgeldern abgestraft werden konnten, können heute in besonderen Fällen weitere Maßnahmen getroffen werden.
 

HALTERDATENAUSTAUSCH BEI GEFÄHRLICHEM EINGRIFF IN DEN VERKEHR

Der EU-weite Halterdatenaustausch ist ein Teil eines ganzen Maßnahmenpakets, das bis 2020 die Zahl der Verkehrstoten in Europa etwa halbieren soll. Der europaweite Austausch von Daten soll insbesondere bei dem Vorliegen einer der acht schwersten Eingriffe in den Straßenverkehr zur Anwendung kommen:

  • Geschwindigkeitsübertretung,
  • Nichtanlegen des Sicherheitsgurts,
  • Überfahren eines roten Lichtzeichens,
  • Trunkenheit im Straßenverkehr,
  • Fahren unter Drogeneinfluss,
  • Nichttragen eines Schutzhelms,
  • unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens,
  • rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons beim Fahren.



Bei diesen Verstößen kommt es besonders oft zu schwersten Unfällen und Verletzungen, die vermeidbar gewesen wären. Durch die neue Regelung des Halterdatenaustausches können die ausländischen Behörden Folgemaßnahmen ergreifen und ein Informations- bzw. Anhörungsschreiben an den Fahrzeughalter übermitteln.
 

HALTERDATENAUSTAUSCH KOMMT, BUSSGELD BLEIB

Wer mit dem Auto in die Herbstferien fährt, der sollte sich in jedem Fall über die abweichenden Verkehrsordnungen im jeweiligen Zielland informieren. Denn auch wenn der Halterdatenaustausch nicht zur Anwendung kommt müssen teilweise empfindliche Bußgelder gezahlt werden. Wer in den Niederlanden beim Fahren mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muss beispielsweise bis zu 230 Euro Strafe zahlen. Dieses Geld hätte man auch in einen rundum gelungenen Urlaub stecken können. In Großbritannien, Dänemark und Schweden werden vor allem Drogen und Alkohol am Steuer hart bestraft, das Bußgeld geht bis in den vierstelligen Bereich. In einigen Ländern sind Park- und Halteverbotszonen farbig markiert – unterschiedliche Farben können unterschiedliche Bedeutungen haben. Hier gilt es sich gut zu informieren, in Spanien kann das Falschparken schnell bis zu 200 Euro kosten. In Rom dürfen hingegen ganze Stadtteile nur an bestimmten Tagen befahren werden. Immer dabei haben sollte man ausreichend Warnwesten und wer auch am Tag das Licht am Auto anlässt geht auf Nummer sicher.