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NEUES PUNKTESYSTEM IN FLENSBURG BRINGT MEHR BUSSGELD, ABER WENIGER PUNKTE

Wer vor kurzem von einem Blitzer beim zu schnellen Fahren erwischt wurde und nun den Bußgeldbescheid in den Händen hält, der könnte staunen. Seit dem 1. Mai diesen Jahres gilt ein neues Punktesystem in Flensburg. Jetzt gibt es weniger Punkte, jedoch droht der Entzug des Führerscheins schneller und die Bußgelder wurden angehoben. Hier erhält man einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des neuen Punktesystems.

DAS NEUE PUNKTESYSTEM: DAS HAT SICH GEÄNDERT

Der Punktekatalog steht im Mittelpunkt der Reform – er sollte leichter nachzuvollziehen und transparenter werden. Wer gegen die Verkehrsordnung verstößt, dessen Vergehen wird nun nicht mehr wie bisher mit bis zu 7 Punkten geahndet – es sind nun nur noch 1 bis 3 Punkte vorgesehen. Aber Vorsicht: Nun verliert man den Führerschein nicht mehr ab 18 Punkten, sondern er wird für eine gewisse Zeit schon ab 8 Punkten entzogen. Auch die Einstufung der Punkte ist nun übersichtlicher:

  • Bis zu 3 Punkte: „Vormerkung”
  • Zwischen 4 und 5 Punkte: „Ermahnung”
  • Zwischen 6 und 7 Punkte: „Verwarnung” 
  • Ab 8 Punkte: „Entziehung der Fahrerlaubnis”


     

DIESE TATBESTÄNDE WERDEN SEIT DEM 1. MAI 2014 NICHT MEHR EINGETRAGEN

Das neue Punktesystem sieht auch vor, dass nur noch Verstöße eingetragen und mit Punkten versehen werden, die einen Bezug zur Verkehrssicherheit haben. Deshalb werden die folgenden Verstöße zwar geahndet, aber nicht mehr eingetragen:

  • Beleidigung im Straßenverkehr
  • Fehlende Pflichtversicherung
  • Kennzeichenmissbrauch (sofern ohne Fahrverbot)
  • Unfall mit leichter Verletzung (sofern ohne Fahrverbot) 
  • Unberechtigtes Befahren der Umweltzone
  • Verstoß gegen Kennzeichenregelungen
  • Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage
  • Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw

     

Dafür werden diese Verstöße mit höheren Geldbußen geahndet. Wer bisher unberechtigt in eine Umweltzone fuhr, musste mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen, nun sind es 80 Euro. Wer ein Fahrtenbuch führen muss, der musste bei einem Verstoß gegen diese Auflage bisher 50 Euro Strafe zahlen, nun sind es 100 Euro.
 

STARRE TILGUNGSFRISTEN IM NEUEN PUNKTESYSTEM

Das neue Punktsystem sieht auch eine Änderung im Tilgungssystem vor. Bisher wurden Ordnungswidrigkeiten zwei Jahre, Straftaten fünf Jahre und Straftaten mit der Entziehung des Führerscheins mindestens zehn Jahre eingetragen. Kam es während der Tilgungsfrist zu neuen Verkehrsverstößen, verlängerte sich die bereits bestehende Frist. Das ist im neuen Punktesystem anders, nun gelten starre Fristen die nicht mehr verlängert werden können:

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt: 2,5 Jahre
  • Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten: 5 Jahre 
  • Straftaten mit 2 Punkten: 5 Jahre 
  • Straftaten mit 3 Punkten: 10 Jahre

So verjähren alle Ordnungswidrigkeiten für sich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, alle fünf Jahre einen Punkt in Flensburg zu tilgen. Dazu müssen Fahreignungsseminare besucht werden, die inhaltlich überarbeitet und deshalb kostenintensiver sind.
 

VERWARNUNGSGELDER WERDEN HÖHER

Eine weitere Neuerung ist die angehobene Obergrenze für Verwarnungsgelder. Sie wurde von 35 auf 55 Euro angehoben, so dass Bußgelder erst bei 60 Euro beginnen. Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss nun mit 60 Euro Strafe rechnen, dasselbe gilt für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht und die Kindersicherungspflicht. Mit 70 Euro Strafe muss man ab sofort bei einem Vorfahrtsverstoß rechnen.