Termin
Filialen
Shop
Schnellanfrage
Bewertungsportal

SANDALE ODER TURNSCHUHE – WELCHE SCHUHE SICH ZUM AUTOFAHREN EIGNEN

Nach der Arbeit noch schnell an den Baggersee fahren oder an besonders heißen Tagen auf Kleidungsstücke verzichten, die die Hitze noch unerträglicher machen – dies gilt auch für die Schuhe: Im Sommer tragen Männer wie Frauen gern möglichst leichtes Schuhwerk, das Luft an die Füße lässt. Aus Bequemlichkeit werden die Sandalen oder Flip Flops auch beim Autofahren getragen, obwohl man sich bewusst ist, dass das Tragen von solch leichtem Schuhwerk am Steuer verboten ist. Aber stimmt das eigentlich? Was sagt der Gesetzgeber zu dem passenden Schuhwerk beim Autofahren? Erfahren Sie, was hinter dem Steuer erlaubt ist und wann man mit Konsequenzen rechnen muss. 

FESTES SCHUHWERK AM STEUER IST PFLICHT

Es lässt sich ganz klar sagen, dass High Heels, Flip Flops und andere sommerliche Schuhe beim Autofahren nicht verboten sind. Die Straßenverkehrsordnung besagt in §23 Absatz 1 (StVO) lediglich, dass festes Schuhwerk benötigt wird. Was festes Schuhwerk ist, scheint eine Definitionssache zu sein. Je nachdem, um welche Fallkonstellation es sich handelt und, welches Gericht damit betraut ist, wird das Tragen von festen Schuhen definiert. Im Kern geht es um die Pflicht des Autofahrers zu einem sicheren Straßenverkehr beizutragen und Unfälle zu vermeiden. Manche Richter sehen mit dem Tragen von sommerlichen Sohlen einen Verstoß gegen diese Pflicht – zu leicht kann sich die Sandale im Pedal verhaken, zu leicht können Autofahrerinnen mit den High Heels vom Pedal abrutschen. Ein Risiko ist das Tragen der leichten Schuhe beim Autofahren also, vom Gesetzgeber verboten, sind die aber nicht. In einer polizeilichen Kontrolle erwartet Sandalen-Träger deshalb auch kein Bußgeld, insofern sie nicht in einen Unfall verwickelt sind.
 

KEINE GARANTIE FÜR KOSTENÜBERNAHME DURCH VERSICHERUNG 

Fährt man anstandslos Auto und ist in keinen Unfall verwickelt, ist das Tragen von Sommerschuhen kein Problem. Anders sieht es aus, wenn es zu einem Schaden kommt. Trägt man Sandalen oder ähnliche Schuhe am Steuer, werden grundsätzlich die Schäden des Unfallopfers von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. In Bezug auf die Schäden am eigenen Auto kann sich die Versicherung beim nachweislichen Tragen von sommerlichen Sohlen querstellen. Hier kann es im Einzelfall also zu Problemen kommen, die schnell bis vor Gericht führen – und dann kommt es auf den Richter und seine Sichtweise an. Um dieser unangenehmen Situation vorzubeugen, sollte man es als Autofahrer lieber nicht darauf ankommen lassen. Deshalb empfiehlt es sich, festes Schuhwerk wie Turnschuhe, Halbschuhe oder ähnliches beim Autofahren zu tragen. Praktisch ist es, wenn man im Sommer immer ein Paar feste Schuhe im Auto hat. So kann man diese zum Fahren anziehen – und anschließend wieder schnell in die bequemen Flip Flops steigen.