Termin
Filialen
Shop
Schnellanfrage
Bewertungsportal

SO KLAPPT ES MIT DEM KFZ-VERSICHERUNGSWECHSEL

Jedes Jahr aufs Neue nähert sich der Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel: Bis zum 30.11. muss die bestehende Kfz-Versicherung beim bestehenden Anbieter gekündigt werden, wenn ein Wechsel gewünscht wird. Zu diesem Zeitpunkt sollte aber auch der neue Vertrag beim neuen Anbieter abgeschlossen worden sein. Unser aktueller Blogbeitrag zeigt, worauf Sie beim Kfz-Versicherungswechsel achten sollten und wie dieser möglichst reibungslos abläuft.

KFZ-VERSICHERUNG IMMER FRISTGERECHT KÜNDIGEN

In den meisten Fällen läuft ein Vertrag über eine Kfz-Versicherung bis zum 31.12. Dies bedeutet, dass im Falle eines angestrebten Wechsels eine Kündigung beim bisherigen Anbieter bis zum 30.11. eingegangen sein muss. Ausnahmen bilden sogenannte unterjährige Verträge, deren Laufzeit nicht abhängig vom Kalenderjahr ist. Sonderkündigungsrechte haben Sie etwa dann, wenn die Versicherungsbeiträge deutlich erhöht werden oder auch bei einem Schadensfall. Dann ist es in vielen Fällen möglich, den Anbieter auch im laufenden Versicherungsjahr zu wechseln. Eine gewöhnliche fristgerechte Kündigung muss immer schriftlich abgegeben werden – also per Post. Es ist sinnvoll, diese per Einschreiben zu versenden. Eine Kündigung per E-Mail wird im Einzelfall akzeptiert; meist erwarten die Versicherungsanbieter aber ein Schreiben auf dem klassischen Postweg.
 

SO SOLLTEN SIE VORGEHEN BEIM KFZ-VERSICHERUNGSWECHSEL

Bevor Sie Ihre bestehende Kfz-Versicherung kündigen, sollten Sie einen genauen Vergleich vornehmen, denn nicht immer bedeuten auf den ersten Blick verlockende Angebote auch wirklich eine dauerhafte Ersparnis. Unter Umständen müssen Sie für einen günstigeren Tarif Leistungseinbußen in Kauf nehmen. Sind Sie bereits lange Kunde bei einem Anbieter, bringt dies oftmals Vorteile, die Sie bei einem neuen Versicherer nicht haben. Haben Sie aber ein entsprechendes Angebot gefunden und möchten den Wechsel vornehmen, ist es an der Zeit, den neuen Vertrag abzuschließen. Dazu geben Sie als Versicherungsbeginn den 1.1. des kommenden Jahres an. Innerhalb von 24 Stunden wird Ihnen dann die eVB-Nummer als elektronische Versicherungsbestätigung zugeschickt. Der neue Anbieter meldet den Wechsel auch an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Abschluss des neuen Vertrags sollten Sie den alten Vertrag kündigen – selbstverständlich fristgerecht.