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VERKEHRSKONTROLLE: RECHTE, PFLICHTEN, SICHERHEIT

Wer bereits länger als Fahrzeughalter im Straßenverkehr unterwegs ist, ist womöglich schon einmal in eine Verkehrskontrolle geraten. Von Polizisten angehalten zu werden, verursacht selbst bei Fahrern mit reinem Gewissen naturgemäß eine gewisse Nervosität. Meist geht es bei der ungeliebten Kontrolle um Geschwindigkeitsdelikte, defekte Lichter am Fahrzeug oder den Verdacht auf Drogen- oder Alkoholkonsum. Aber wie verhalten Autofahrer sich im Fall der Fälle richtig, und wozu sind die Beamten im Rahmen der Verkehrskontrolle berechtigt?

„BITTE MAL RECHTS RANFAHREN!“: DIE UNGELIEBTE VERKEHRSKONTROLLE

Wenn am Straßenrand plötzlich Polizisten auftauchen und mit der Kelle winken, rutscht vielen Autofahrern das Herz in die Hose, auch wenn Sie sich gar keiner Schuld bewusst sind. Wer in diesem Moment mit dem Gedanken spielt, einfach Gas zu geben und weiterzufahren, sollte diesen schnell wieder verdrängen: Drei Punkte in Flensburg und bis zu 50 Euro Bußgeld drohen. Fordern die Beamten zum Aussteigen auf, sind Autofahrer verpflichtet, auch dem nachzukommen. Wer sich entschließt, einfach sitzenzubleiben und alles zu verweigern, muss 20 Euro bezahlen. Darüber hinaus müssen die Personalien korrekt angegeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein vorgezeigt werden. Stellen die Beamten Fragen wie „Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?“, ist es allerdings klüger, keine Antwort zu geben. Wer hier bereits Aussagen trifft wie „Ich war zu schnell, oder?“ gibt damit einen Verstoß zu, mit dem er später belastet werden kann.
 

WAS DÜRFEN DIE POLIZISTEN IM RAHMEN DER VERKEHRSKONTROLLE?

Bei einer Verkehrskontrolle fragen die Polizeibeamten oftmals nach einem eventuellen Alkohol- oder Drogenkonsum. Dazu müssen Sie als Autofahrer keine Stellung nehmen, sondern können sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen. Auch einem Test wie dem „Pusten“ oder einem Blut- oder Urintest müssen Sie nicht zustimmen – es sei denn, die Beamten nehmen Sie mit auf die Wache, wo der Test von einem Arzt durchgeführt wird; diesem dürfen Sie sich nicht widersetzen. Dazu bedarf es jedoch einer richterlichen Anordnung. Möchten die Polizisten Ihr Fahrzeug durchsuchen, dürfen sie dies nur bedingt: Eine Prüfung von Warndreieck und Verbandskasten ist zulässig, eine Durchsuchung des Kofferraums oder Fahrgastraums dagegen aber nicht bzw. nur mit einem gültigen Durchsuchungsbefehl.
 

VERKEHRSKONTROLLE: SO VERHALTEN SIE SICH RICHTIG

Werden Sie zu einer Verkehrskontrolle angehalten, sollten Sie zunächst den Aufforderungen durch die Beamten Folge leisten. Machen Sie dabei aber nur Angaben, die Ihre Person betreffen, und äußern Sie sich nicht (gefragt oder ungefragt) zu Ihrem Fahrverhalten oder anderen Sachverhalten. Einem Drogen- oder Alkoholtest können Sie zustimmen, wenn Sie 100 % sicher sind, dass Sie nichts konsumiert haben – sind Sie unsicher, ist es ratsam, den Test abzulehnen. Höfliche Umfangsformen und ein ruhiges, sachliches Verhalten können dazu beitragen, die Verkehrskontrolle schneller und angenehmer zu gestalten.

Wissenswertes zur Verkehrskontrolle im Überblick:

  • In jedem Fall anhalten und Personalien/Führerschein vorzeigen
  • Auf Anweisung aus dem Fahrzeug aussteigen
  • Keine Aussagen zum eigenen Fahrverhalten oder Verkehrsdelikten machen
  • Beamten dürfen Fahrzeuge nicht ohne Durchsuchungsbefehl kontrollieren
  • Autofahrer müssen bei Aufforderung Warndreieck und Verbandskasten vorzeigen
  • Alkohol- oder Drogentests können abgelehnt werden
  • Sachlicher und höflicher Tonfall von beiden Seiten ist angebracht