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WARNWESTENPFLICHT IN DEUTSCHLAND: HABEN SIE DIE SCHON?

Wenn Sie die leuchtende Warnweste nicht bereits in dem Kofferraum Ihres Autos verstaut haben, dann sollten Sie das dringend nachholen: Seit dem 1. Juli 2014 besteht in Deutschland die Warnwestenpflicht.

Diese neue Regelung besagt, dass in allen in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen – Pkw, Lkw und Busse – eine Warnweste vorzufinden sein muss. Motorräder sind von der Regelung nicht betroffen, genauso wenig wie Wohnmobile. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen tatsächlich mit dem Fahrzeug transportiert werden. Wer aber auf Nummer sicher gehen möchte, kann ein paar Westen mehr im Kofferraum lagern. Die Weste muss der DIN EN 471 entsprechen, bzw. der neueren und umfassenderen EN ISO 20471:2013. Wählen kann man lediglich zwischen den Farben rot, gelb und orange.

GRÜNDE FÜR DIE WARNWESTENPFLICHT

In anderen europäischen Ländern gibt es die Warnwestenpflicht bereits länger. Die Einführung der Vorschrift hierzulande war daher nur konsequent. Die reflektierende Weste kann im Ernstfall durchaus Leben retten. Bei einer Panne auf der Autobahn oder einem Unfall kommt es auf jede Sekunde an. Man verlässt das Auto, leistet Ersthilfe oder versucht das Auto von der Fahrbahn zu schieben – in jedem Fall gerät der Autofahrer auf Grund des Betretens der Fahrbahn in eine mehr oder minder gefährliche Situation. Kommt noch eine schlechte Sicht z.B. durch Nebel, Regen oder Dunkelheit hinzu, dann werden Menschen auf der Straße schlecht gesehen. An dieser Stelle wird die Bedeutung der Warnweste deutlich: Sie wird von den Scheinwerfern der entgegenkommenden Autos reflektiert, die Person wird früher gesehen und der Autofahrer kann schneller reagieren. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, die Weste auch tatsächlich zu tragen – hier wird auf das Verantwortungsbewusstsein der Autofahrer gesetzt. Nur griffbereit muss man sie haben, auch bei einer polizeilichen Kontrolle. Verstößt man gegen die Regelung, droht ein Verwarngeld. Experten raten, die Warnweste im Handschuhfach oder im Seitenfach der Tür aufzubewahren, sodass man sie schnell zur Hand hat und nicht erst zum Kofferraum gehen muss.
 

IN EUROPA HERRSCHT SCHON LÄNGER WARNWESTENPFLICHT

Die Warnwestenpflicht gilt nicht nur in Deutschland. Auch bei einer Reise ins Ausland muss eine solche Weste mitgeführt werden. Ausschließlich Warnwesten, die in der Innenseite einen Aufnäher mit dem europäischen Kontrollzeichen EN ISO 20471:2013 aufweisen, entsprechen den Vorgaben anderer Länder Europas.

In Belgien ist im Gegensatz zu den in Deutschland geltenden Bestimmungen das Tragen sogar ein gesetzliches Muss. Zudem gilt die Warnwestenpflicht in Belgien auch für Motorräder. Demgegenüber geht in Bulgarien die Bestimmung noch weiter. Dort müssen alle Personen, die während eines Notfalls außerhalb einer geschlossenen Ortschaft das Fahrzeug verlassen, eine Weste tragen. Auch in typischen Urlaubsländern wie Italien, Spanien, Frankreich oder Österreich gelten ähnliche Bestimmungen. Deren Verstoß wird mit Bußgeldern geahndet. Je besser man für eine Panne oder einen Unfall vorbereitet ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass man ein Bußgeld zahlen muss.