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WINTERREIFENPFLICHT – DAS MÜSSEN SIE WISSEN

Es wird kalt auf den deutschen Straßen. Dabei verunsichert viele Autofahrer die Winterreifenpflicht und ihre Folgen. Erfahren Sie mehr über die richtige Wahl der Reifen für Schnee, Eis und Glätte.

M+S – WAS MACHT WINTERREIFEN AUS?

Die richtige Bereifung im Winter sorgt für den nötigen Halt auf der Fahrbahn, damit auch unter schwierigen Umständen ein sicheres Fahren möglich ist. Deshalb sieht die Straßenverkehrsordnung vor, dass bei eintretendem Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und/oder Eis- oder Reifglätte eine Winterbereifung aufgezogen sein muss. In Paragraph 2 der Straßenverkehrsordnung (§2 Abs. 3a StVO) heißt es: „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die …, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)“

Diese Winterreifenpflicht sieht keinen speziellen Zeitpunkt vor, schließlich weiß niemand, wann der Wintereinbruch in einem Jahr ansteht. Als Regel hat sich jedoch die „O bis O-Regel“ gefestigt, die besagt, dass Fahrzeuge zwischen Oktober und Ostern Winterreifen tragen sollten. Wer die Winterreifenpflicht missachtet, muss neben einem Bußgeld bei einem Unfall mit Leistungskürzungen der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG) rechnen.

Aber was macht Winterreifen eigentlich aus? Sie sind in der Regel speziell für die winterlichen Bedingungen konzipiert und verfügen über ein Laufflächenprofil und eine weichere Gummimischung, die ein gutes Fahren bei Schnee, Eis-/Reifglätte und Matsch ermöglichen. Deshalb sind die beim professionellen Reifen-Service erhältlichen Winterreifen mit der M+S-Kennzeichnung (Mud + Snow = Matsch und Schnee) oder/und einem „Three-Peak-Mountain-Snowflake“-Zeichen versehen.
 

WINTERREIFENPFLICHT SORGT FÜR ANDRANG BEIM REIFEN-SERVICE

Damit Winterreifen optimal funktionieren, muss man einiges beachten. Wer bereits benutzte Reifen aus der Einlagerung holt, der sollte diese auf Schäden und Abnutzungen untersuchen. Grundsätzlich sollten die Reifen nicht älter als sechs Jahre sein. Vom Gesetzgeber ist für für alle Reifen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter vorgesehen, jedoch wird von Experten – insbesondere für Winterreifen – eine Profiltiefe von 4 mm empfohlen. Sind die Reifen abgefahren, besitzen sie nicht mehr den nötigen Grip für den Einsatz auf winterlichen Straßen. Auch sollte der Profiltiefenunterschied zwischen der Vorder- und Hinterachse nicht zu groß sein. Bei einem regelmäßigen Wechsel im Fachbetrieb wird auf diesen Umstand geachtet und die Räder, nach einer erneuten Auswuchtung, Achsweise getauscht.

Da der Winter nun offensichtlich angebrochen ist, wählen viele Autobesitzer den Weg zum nächsten Reifen-Service, um einen Reifenwechsel vornehmen zu lassen. Das spart nicht nur Arbeit und Zeit, es ist vor allem sehr wichtig, wenn das eigene Fahrzeug über ein Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) verfügt, das Neuwagen seit November 2014 besitzen müssen. Viele Autobesitzer ziehen außerdem die Radschrauben zu leicht oder fest an, da entweder kein Drehmomentschlüssel vorhanden ist und/oder das genaue Anzugsmoment der Radbefestigung nicht bekannt ist. Wer jetzt noch der Winterreifenpflicht nachkommen muss, sollte umgehend einen Termin beim Reifen-Service machen, um sicher durch den Winter zu kommen. Hierzu bieten Ihnen die Fachbetriebe auch online Termine an, damit Sie sich Ihren Wunschtermin ganz einfach online aussuchen können.