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WINTERREIFENVERBOT IN ITALIEN: VOR DEM URLAUB REIFEN ÜBERPRÜFEN LASSEN

Sommer, Sonne und Sonnenschein locken zur Urlaubszeit in den Süden. Wer sich nicht auf die Bahn verlassen will und auch nicht in das sonnige Italien fliegen möchte, greift auf den eigenen PKW zurück. Das hat den Vorteil, dass man Zwischenstopps einplanen und einiges mehr an Gepäck in den Sommerurlaub mitnehmen kann.
Jedoch sollte man nun unbedingt seine Reifen überprüfen und ggsf. auswechseln lassen. Zwischen dem 15. Mai und dem 14. Oktober gilt in Italien ein eingeschränktes Winterreifenverbot, das auch für deutsche Personenfahrzeuge gilt. Wer dagegen verstößt, muss mit erheblichen Geldbußen rechnen.

WAS BESAGT DAS WINTERREIFENVERBOT?

In den Sommermonaten zwischen Mai und Oktober darf laut einer Verordnung des italienischen Transportministeriums selbstverständlich mit Sommerreifen und auch mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden. Um auch mit den Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein zu dürfen, muss man jedoch eine explizite Bedingung erfüllen: Die verwendeten Reifen müssen eine Geschwindigkeitsklasse aufweisen, die mindestens der Geschwindigkeitsklasse entspricht, die in den Fahrzeugpapieren verzeichnet ist.
Außerhalb des oben genannten Zeitraumes gilt die Winterreifenpflicht, weshalb dann auch Reifen gefahren werden dürfen, die eine niedrigere Geschwindigkeitsklasse aufweisen, als es in den Fahrzeugpapieren verzeichnet ist. Das Winterreifenverbot schränkt also lediglich im Sommer die Auswahl an Reifen ein.
 

WELCHE FAHRZEUGE SIND VON DEM WINTERREIFENVERBOT BETROFFEN?

Von dem Winterreifenverbot sind alle Fahrzeuge betroffen, die Reifen mit den Geschwindigkeitsklassen L, M, N, P oder Q nutzen. Was besagt diese Geschwindigkeitsklasse? Sie zeigt an, wie schnell man maximal mit diesen Reifen fahren darf. Bei der Geschwindigkeitsklasse L – auch Geschwindigkeitsindex L genannt – darf man beispielsweise bis zu 120 km/h fahren, bei dem Geschwindigkeitsindex Q maximal 160 km/h.
 

WINTERREIFENVERBOT FÜR VERSCHIEDENE KLASSEN: DER GESCHWINDIGKEITSINDEX

Ist man sich nicht sicher, welcher Geschwindigkeitsklasse der verwendete Reifen angehört, dann schaut man direkt auf dem Reifen nach. Dort ist nach der Aufschrift mit der Reifenbezeichnung zu suchen – der letzte Buchstabe gibt dann die Geschwindigkeitsklasse an. Diese Angabe sollte man sicherheitshalber mit den dazugehörigen Angaben im Fahrzeugschein abgleichen. Stellt man fest, dass der Index unterhalb des im Fahrzeugschein angegebenen Index liegt, sollte man seinen Reifenservice aufsuchen und sich Sommerreifen oder einen in Italien zugelassenen Winter- oder Ganzjahresreifen aufziehen lassen.
 

GELDBUSSEN BEI VERSTOSS GEGEN WINTERREIFENVERB

Fährt man in den Sommerurlaub, möchte man entspannen. Wird während einer Kontrolle der italienischen Polizei festgestellt, dass man gegen das Winterreifenverbot verstößt, dann ist dies bereits nervenzehrend genug. Zudem können laut ADAC in Italien Geldstrafen zwischen 419 und 1.682 Euro verhängt werden, die das Urlaubsbudget schrumpfen lässt. Im schlimmsten Fall droht sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeuges.